Arbeiten im Bauhauptgewerbe
Als Mitglied im DHBV (Deutscher Verband für Holz und Bautenschutz) sind wir kompetenter Partner im Bautenschutz. Darüber hinaus sind wir Mitglied der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer zu Köln. Als Ausbildungsbetrieb geben wir unser Know-How an die nächste Generation weiter.
Der Inhaber, Dipl. Ing. Kai Weiller, ist qualifiziert, neben den hier dargestellten Leistungen alle Tätigkeiten des Bauhauptgewerbes für Sie zu planen und auszuführen. Bei entsprechenden Bauvorhaben unterbreiten wir Ihnen gern ein ausführliches Angebot.
Vorsicht bei selbsternannten Holz- und Bautenschützern
Aufgrund der Einordnung als handwerksähnliches Gewerbe unterliegen die Gründung eines Holz- und Bautenschutzbetriebes sowie die Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten keinerlei Grundanforderungen, da der Große Befähigungsnachweis (Handwerksmeister) als Marktzutrittsbarriere entfällt. Dies führt dazu, daß man im Bereich des Holz- und Bautenschutzes auf einen freien Wettbewerb trifft mit all seinen Vor- und Nachteilen. Denn unbeschränkter Marktzutritt bedeutet gleichzeitig erhöhte Konkurrenz und dies spiegelt sich für den Kunden in sinkenden Preisen wieder. Freier Wettbewerb bedeutet aber auch, daß gut ausgebildete Fachleute mit unqualifizierten Handwerkern konkurrieren müssen, die ihren Kunden minderwertige Leistungen verkaufen - und dies in einem Bereich, der grundsätzlich hohe Anforderungen an das handwerkliche Können stellt und ein fundiertes Fachwissen erfordert. Der Holz- und Bautenschützer - will er den an ihn gestellten Ansprüchen fachlich gerecht werden - muß nicht nur auf dem Gebiet der handwerklichen Sanierung umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, sondern er muß sich auch intensiv mit der (Bau-)Physik, der Chemie und der Biologie, ja sogar mit toxikologischen Fragen befaßt haben.
Da in den Ausbildungsberufen des Baugewerbes Fachwissen zum Holz- und Bautenschutz ebenfalls nur in Teilbereichen vermittelt wird, bietet aber auch der klassische Meisterbetrieb keine zuverlässige Garantie für Fachkompetenz. Hinzu kommt, daß eine vor zwanzig Jahren bestandene Meisterprüfung nicht zwangsläufig eine qualitätsgerechte Ausführung handwerklicher Tätigkeiten in der heutigen Zeit gewährleistet. Aus diesen Gründen unterliegen die Mitgliedsfirmen des DHBV der beruflichen Aus- und Weiterbildungspflicht. Vollmitglied im DHBV wird nur derjenige, der über entsprechende Referenzen verfügt und seine Qualifikation gegenüber unabhängigen Fachleuten, z.B. vom TÜV, nachweist.
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